Das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938. bestimmt:
Im § 4 Absatz 2: "Bestehen in einer Gemeinde neben der Feuerschutzpolizei eine
freiwillige Feuerwehr oder eine Pflichtfeuerwehr oder beide Feuerwehren,
so bilden sie unbeschadet ihrer verwaltungsmäßigen Selbständigkeit eine Einheit.
Der Führer der Einheit ist der Leiter der Feuerschutzpolizei."
§6 Absätze 1 und 2 bestimmen, dass die von den freiwilligen Feuerwehren gebildeten
Vereine und Verbände aufgelöst werden. Der Reichsminister des Innern bestimmt den
Zeitpunkt der Auflösung und regelt die Rechtsnachfolge. An die Stelle der Vereine
tritt eine nach Löscheinheiten gegliederte Hilfspolizeitruppe, deren Organisation
der Reichsminister des Innern bestimmt.
Am 22.06.1939 wird bestimmt, dass Oberbrandmeister Ihlefeld in Bornim nicht mehr
Kreiswehrführer der FF ist. Brandingenieur Freidrich der Feuerschutzpolizei Potsdam
wird Führer des neuen Feuerlöschverbandes Stadtkreis Potsdam, zu dem auch Bornim gehört.
Die 1939 von den Freiwilligen Feuerwehren gegründete Vereine werden mit Wirkung
vom 24.11.1939 aufgelöst. Die Freiwilligen Feuerwehren von Bornim, Bornstedt, Eiche,
Nedlitz bilden die Freiwillige Feuerwehr Potsdam-Land.
Die Löschgruppe Bornim hatte eine Mannschaftsstärke von 23 Mann. Die Alarmierung
erfolgte über eine Sirene. Ihr standen zwei Anhängerkraftspritze (AKS) der Firma Flader
in Jöhstadt (Sachsen) zur Verfügung.
1. AKS mit einer Pumpenleistung von 550 l/m gezogen von einem Pkw mit einer Motorstärke von 80 PS und
2. AKS mit einer Pumpenleistung von 420 l/m.
Der Stärkenachweis der Feuerwehr Potsdam vom 13.08.1940 weist für die Löschgruppe
Bornim 12 Mann aus.
Am Ende des Krieges war keine Technik mehr vorhanden.
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